Behandlungskosten

Heilpraktikerleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig.

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Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler; sie können aber die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Erstuntersuchung und Anamnese
inkl. Puls- und Zungendiagnose – ca. 60 min. 45,00 €

Folgebehandlung ca. 30 min. 23,00 €

eine Behandlungsstunde kostet 45,00 €